Seit diesem Jahr haben sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen etwas verändert.
Es gibt sie jetzt in 3-facher Ausfertigung
- für die Krankenkasse
- für den Arbeitgeber
- und für den Versicherten.
Darüber hinaus entfällt der bisherige Krankengeldzahlschein bei AU über 6 Wochen. Dieser ist in der jetzigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung integriert.